innovationsoft

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen INNOVATIONSOFT B.V.
Artikel 1. Geltungsbereich.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen, einschließlich Angebote und Vereinbarungen zwischen Innovationsoft BV und dem Vertragspartner in Bezug auf die Lieferung von Software/Applikation(en) und Hardware, soweit von den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen wurde.

1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen, für deren Durchführung Innovationsoft BV Dritte einsetzt.

1.3 Die Anwendbarkeit etwaiger anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen, auf die sich der Vertragspartner in irgendeiner Weise bezieht, wird hiermit ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, Innovationsoft BV hat schriftlich abweichenden Bedingungen zugestimmt.

1.4 Wenn Innovationsoft BV schriftlich abweichenden Bedingungen zugestimmt hat, bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen gültig, auch wenn dies nicht ausdrücklich festgelegt wird.

1.5 Im Falle von Widersprüchen zwischen der Vereinbarung und den genannten abweichenden Bedingungen hat die Vereinbarung Vorrang.

1.6 Innovationsoft BV ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Vereinbarungen. Änderungen werden schriftlich oder per E-Mail an den Vertragspartner bekannt gegeben und treten 30 Tage nach Bekanntgabe in Kraft, sofern bei der Bekanntgabe kein anderes Datum angegeben wird. Wenn der Vertragspartner einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zustimmen möchte, hat er das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

1.7 Wenn eine Bestimmung der Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist, wird dadurch die Gültigkeit der gesamten Vereinbarung nicht beeinträchtigt. In diesem Fall ist Innovationsoft BV berechtigt, eine Bestimmung zu setzen, die inhaltlich und in ihrer Bedeutung weitgehend der nichtigen Bestimmung entspricht.

Artikel 2. Angebote und Zustandekommen von Vereinbarungen.
2.1 Alle Angebote von Innovationsoft BV sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2.2 Alle Angebote sind 2 Wochen gültig, sofern nicht anders angegeben. Innovationsoft BV ist nur an das Angebot gebunden, wenn die Annahme davon innerhalb von 2 Wochen schriftlich durch den Vertragspartner bestätigt wird. Wenn die Annahme nach 2 Wochen erfolgt, ist Innovationsoft BV berechtigt, die Ausführungsfrist oder geänderte Beträge anzupassen oder ein neues Angebot zu erstellen.

2.3 Falls der Vertragspartner die Daten oder Informationen, die für die Umsetzung oder Konfiguration der Software/Applikation(en) oder jeglicher anderer Tätigkeiten, die sich aus der Auftragsbestätigung ergeben, erforderlich sind, nicht innerhalb einer von Innovationsoft BV festgelegten Frist nach der Auftragsbestätigung liefert, ist Innovationsoft BV dennoch berechtigt, den vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die entsprechende Rechnung/Rechnungen zu begleichen.

2.4 Für die Nutzung bestimmter Erweiterungen der Software/Applikation(en) kann Innovationsoft BV eine zusätzliche Gebühr vom Vertragspartner verlangen. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner Unterstützung von Webprodie bei der maßgeschneiderten Konfiguration der Software/Applikation(en) wünscht.

Artikel 3. Preise.
3.1 Innovationsoft BV liefert Dienstleistungen und Waren auf der Grundlage der in den Vereinbarungen festgelegten Preise und Tarife.

3.2 Die von Innovationsoft BV verwendeten Kosten und Tarife sind in Euro (€) angegeben und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger nach geltendem Recht geschuldeter Steuern, Abgaben und Gebühren, sofern nicht anders angegeben.

3.3 Die verwendeten Tarife und Preise werden periodisch (in der Regel zum 1. Januar und/oder 1. Juli) auf der Grundlage von Lohn- und Preisentwicklungen überprüft. Innovationsoft BV wird den Vertragspartner spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Preis- und Tarifänderung darüber informieren.

Artikel 4. Zusatzarbeiten.
4.1 Innovationsoft BV ist berechtigt, den Preis für die erbrachten Dienstleistungen anzupassen, falls Änderungen am genehmigten Projektvorschlag oder Angebot vorgenommen werden, einschließlich der Struktur, Funktionalität, Umsetzung, Methode, Umfang, Analyse und/oder Berichterstattung, die in Absprache mit oder auf Wunsch des Vertragspartners erfolgen.

4.2 Innovationsoft BV ist berechtigt, zusätzliche Erweiterungen, Arbeiten, Tests, Besprechungen und/oder Ausführungen, die auf Wunsch des Vertragspartners erfolgen, in Rechnung zu stellen.

Artikel 5. Ausführung und Aussetzung.
5.1 Innovationsoft BV wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend den Anforderungen des guten Fachhandwerks durchführen. Innovationsoft BV wird sich bemühen, die Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen. Innovationsoft BV kann jedoch nicht garantieren, dass mit den Arbeiten stets das vom Vertragspartner gewünschte Ergebnis erzielt wird. Innovationsoft BV hat immer das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten durchführen zu lassen.

5.2 Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass alle Daten, von denen Innovationsoft BV angibt, dass sie für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind oder von denen der Vertragspartner vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind, rechtzeitig an Innovationsoft BV übermittelt werden. Wenn die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Daten nicht rechtzeitig an Innovationsoft BV übermittelt werden oder wenn der Vertragspartner einer Verpflichtung aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt, hat Innovationsoft BV das Recht, ohne gegenüber dem Vertragspartner schadensersatzpflichtig zu werden, die Durchführung des Vertrags auszusetzen und die aus der Verzögerung resultierenden zusätzlichen Kosten gemäß den üblichen Tarifen dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

5.3 Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen durchgeführt wird, kann Innovationsoft BV die Durchführung der Teile, die zur nächsten Phase gehören, aussetzen, bis der Vertragspartner die Ergebnisse der vorherigen Phase schriftlich genehmigt und/oder bezahlt hat.

Artikel 6. Abschluss.
Wenn innerhalb der Laufzeit des Vertrags eine Frist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten vereinbart wurde, handelt es sich lediglich um eine Richtlinie und niemals um eine verbindliche Frist.

Artikel 7. Änderungen des Vertrags.
7.1 Änderungen in bereits geschlossenen Verträgen und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsabschluss sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen Innovationsoft BV und dem Vertragspartner vereinbart wurden.

7.2 Solange Innovationsoft BV die Annahme nicht schriftlich bestätigt hat, kann Innovationsoft BV das Angebot oder den Kostenvoranschlag widerrufen oder ändern. Wenn ein Widerruf oder eine Änderung zu einem neuen Angebot oder Kostenvoranschlag von Innovationsoft BV führt, gelten die Bestimmungen in Artikel 2 und 3 sowie Absatz 1 dieses Artikels entsprechend.

7.3 Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dies Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung haben. Innovationsoft BV wird den Vertragspartner darüber so schnell wie möglich informieren, was jedoch niemals zu einer Haftung führt.

7.4 Innovationsoft BV ist berechtigt, Erhöhungen aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

7.5 Wenn ein Festpreis vereinbart wurde, gibt Innovationsoft BV an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags eine Überschreitung dieses Betrags zur Folge hat.

7.6 Wenn der Vertrag gemäß diesem Artikel mit mehreren Vertragsparteien zustande kommt, sind diese in jedem Fall solidarisch haftbar gegenüber Innovationsoft BV, wenn die Verpflichtungen gegenüber Innovationsoft BV von einer der Vertragsparteien nicht oder nur teilweise erfüllt werden.

7.7 Für die Nutzung bestimmter Erweiterungen der Software/Applikation(en) kann Innovationsoft BV eine zusätzliche Gebühr vom Vertragspartner verlangen. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner Unterstützung von Innovationsoft BV bei der maßgeschneiderten Konfiguration der Software/Applikation(en) wünscht.

7.8 Die Laufzeit des Vertrags wird durch die Installation von Erweiterungen durch Innovationsoft BV während des Vertrags nicht geändert, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes.

Artikel 8. Vertraulichkeit.
8.1 Die Parteien verpflichten sich hiermit zur Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander oder aus anderen Quellen erhalten. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer der Parteien mitgeteilt wurde oder wenn dies aus der Art der Informationen hervorgeht, mit Ausnahme von Informationen, die öffentlich zugänglich sind. Die Parteien legen diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern sowie von ihnen beauftragten Dritten zur Erfüllung des Vertrags auf.

8.2 Innovationsoft BV behält sich das Recht vor, den Namen des Vertragspartners als Referenz zu verwenden und ihn als solche öffentlich bekannt zu geben.

8.3 Die (personenbezogenen) Daten, die über die Websites von Innovationsoft BV an Innovationsoft BV übermittelt werden, werden vertraulich behandelt. Die übermittelten Daten werden in einer Datei gespeichert. Diese Daten werden Dritten nicht zur Verfügung gestellt.

Artikel 9. Exklusivität.
Der Vertragspartner gewährt Innovationsoft BV für die Dauer des Vertrags und unter Beachtung der Bestimmungen des Vertrags das exklusive Recht, den zugewiesenen Auftrag auszuführen.

Artikel 10. Geistiges Eigentum.
10.1 Alle Rechte des geistigen Eigentums an jeglicher Software, Hardware oder anderen Materialien, die gemäß dem Vertrag entwickelt oder bereitgestellt werden, einschließlich Analysen, Designs, Dokumentationen, Berichten, Angeboten, Software/Applikationen zur Verwaltung von Webshops und Websites und allem, was damit in Verbindung steht, sowie dem vorbereitenden Material, liegen ausschließlich bei Innovationsoft BV oder seinen Lizenzgebern. Der Vertragspartner erwirbt lediglich ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den geistigen Eigentumsrechten für die Dauer des Vertrags.

10.2 Der Vertragspartner erkennt diese Rechte an und enthält sich der Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung und/oder Verbreitung der Software und der dazugehörigen Materialien, es sei denn, dies ist schriftlich von Innovationsoft BV gestattet und/oder ergibt sich aus der Natur oder dem Zweck des Vertrags mit Innovationsoft BV.

10.3 Alle von Innovationsoft BV gelieferten Dokumente zur Erfüllung des Auftrags, wie z. B. Dokumente, Berichte und optimierte Seiten, bleiben Eigentum von Innovationsoft BV. Nach Beendigung oder Kündigung des Vertrags ist der Vertragspartner verpflichtet, die gelieferten optimierten Seiten von seiner Website zu entfernen oder entfernen zu lassen und sie an Innovationsoft BV zurückzusenden.

10.4 Innovationsoft BV behält sich das Recht vor, das im Rahmen der Arbeiten erworbene Wissen für alle Zwecke zu verwenden, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen des Vertragspartners Dritten offenbart werden.

10.5 Der Vertragspartner stellt Innovationsoft BV von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte in Bezug auf die Veröffentlichung von Texten, Bildern oder anderen Daten frei, die ihm von oder im Namen des Vertragspartners zur Verfügung gestellt wurden. Dabei gilt zwischen den Parteien, dass digitale Bilder aus Netzwerken Dritter nicht dem Vertragspartner gehören, es sei denn, der Vertragspartner kann dies widerlegen.

Artikel 11. Dauer und Beendigung des Vertrags.
11.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern die Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren.

11.2 Ein Vertrag für eine bestimmte Zeit ist nicht vorzeitig kündbar.

11.3 Ein Vertrag für eine bestimmte Zeit wird nach Ablauf des im Vertrag genannten Zeitraums automatisch um denselben Zeitraum verlängert, sofern er nicht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten per Einschreiben zum Ende der (verlängerten) Vertragsdauer gekündigt wird.

11.4 Wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem mit Innovationsoft BV geschlossenen Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist Innovationsoft BV berechtigt, den Vertrag oder einen noch auszuführenden Teil davon ohne Mahnung und ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen oder die Durchführung des Vertrags auszusetzen, ohne dass dies das Recht von Innovationsoft BV auf Schadensersatz für eventuelle Verluste, entgangenen Gewinn und andere Schäden, die aus diesem Verstoß entstanden sind oder noch entstehen werden, beeinträchtigt.

11.5 Die Bestimmungen in Absatz 4 gelten entsprechend, wenn: Zahlungen ausgesetzt werden, ein Antrag auf oder die Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Anwendung des Schuldenregelungsverfahrens oder die Liquidation des Geschäfts des Vertragspartners oder dessen Tod oder der Verlust des Zugriffs auf sein Vermögen aufgrund von Pfändungen oder auf andere Weise vorliegt. Wenn sich diese Umstände ergeben, ist der Vertragspartner verpflichtet, Innovationsoft BV dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

11.6 In den Fällen, die in Absatz 4 und 5 dieses Artikels genannt sind, wird jede Forderung, die Innovationsoft BV gegen den Vertragspartner hat, sofort und vollständig fällig.

11.7 Bei Beendigung des Vertrags wird der Vertragspartner die Nutzung der Software/App(s) unverzüglich einstellen und eingestellt halten. Darüber hinaus werden der Vertragspartner und Mitarbeiter des Vertragspartners nach Beendigung des Vertrags keinen Zugriff mehr auf die Software/App(s) und ihre Daten haben. Innovationsoft BV wird bei Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer keine bereits gezahlten oder fälligen Gebühren an den Vertragspartner erstatten.

11.8 Ab dem Kündigungsdatum (dem Datum, zu dem gekündigt wurde) erlischt das Recht zur Nutzung der Software/App. Der Vertragspartner kann den Vertrag 14 Tage vor dem Kündigungsdatum gegen Zahlung der Verwaltungsgebühren von Innovationsoft BV für die vereinbarte Laufzeit verlängern.

11.9 Bis zu 14 Tage vor Beendigung des Vertrags kann der Vertragspartner Innovationsoft BV gegen Zahlung einer Gebühr auffordern, ihm die Exportdaten digital zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner gewährt Innovationsoft BV in diesem Fall Zugang zu den Daten. Dies gilt nicht, wenn lediglich ein sogenanntes Pilotprojekt durchgeführt wird.

11.10 Nach Beendigung des Vertrags ist Innovationsoft BV grundsätzlich berechtigt, die Daten des Vertragspartners zu löschen, es sei denn, es wurde eine separate Vereinbarung getroffen oder Innovationsoft BV ist gesetzlich zur Aufbewahrung der Daten verpflichtet.

Artikel 12. Unzulässige Nutzung.
12.1 Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, die Dienstleistung(en) bewusst oder unbewusst für Handlungen oder Verhaltensweisen zu nutzen oder nutzen zu lassen, die gegen das niederländische Recht, den Vertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Allgemeinen gegen die Anstandsregeln, die Redlichkeit und Billigkeit im Internetverkehr verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf folgende Handlungen und Verhaltensweisen:
a. die Verletzung von Eigentumsrechten Dritter oder das unrechtmäßige Handeln gegenüber Dritten;
b. die Veröffentlichung oder Verbreitung von Kinderpornografie;
c. die Verbreitung diskriminierender Informationen in Bezug auf Aussehen, Rasse, Religion, Geschlecht, Kultur, Herkunft oder jede andere Form von Diskriminierung.

12.2 In den in Artikel 14.1 genannten Fällen ist Innovationsoft BV berechtigt, die Erbringung der Dienstleistung(en) ohne vorherige Benachrichtigung des Vertragspartners auszusetzen und diesem Anweisungen zu geben. Wenn der Vertragspartner es versäumt, den Anweisungen Folge zu leisten, hat Innovationsoft BV das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne für etwaige Schäden haftbar zu sein, die dem Vertragspartner entstehen oder entstehen werden. Dieses Recht zur sofortigen Kündigung behält sich Innovationsoft BV auch vor, ohne Anweisungen zu geben und die Dienstleistung(en) auszusetzen.

12.3 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen hat Innovationsoft BV jederzeit das Recht, Informationen aus seinen Systemen zu entfernen, von denen vernünftigerweise angenommen wird, dass sie die Rechte Dritter verletzen oder Dritten gegenüber rechtswidrig sind.

Artikel 13. Zahlung.
13.1 Die Zahlung ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum auf die von Innovationsoft BV angegebene Weise zu leisten.

13.2 Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gerät der Vertragspartner ohne weitere Mahnung in Verzug; ab dem Zeitpunkt des Verzugs ist der Vertragspartner auf den fälligen Betrag eine Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat schuldig, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher, in diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz.

13.3 Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub werden die Forderungen von Innovationsoft BV und die Verpflichtungen des Vertragspartners gegenüber Innovationsoft BV sofort fällig.

13.4 Die vom Vertragspartner geleisteten Zahlungen dienen stets zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten sowie anschließend zur Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten ausstehen. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner angibt, dass die Zahlung eine spätere Rechnung betrifft.

13.5 Wenn der Vertragspartner gemäß Artikel 13.1 in Verzug ist, hat Innovationsoft BV das Recht, den Zugang zur Software/Applikation vorübergehend zu sperren oder die Nutzung der Software/Applikation auszusetzen, bis der Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nachgekommen ist. Innovationsoft BV kann in diesem Zusammenhang nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Aussetzung der Nutzung der Software/Applikation entstehen (Folgeschäden).

Artikel 14. Inkassokosten.
Gerät der Vertragspartner mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug oder in Zahlungsschwierigkeiten, so gehen alle angemessenen Kosten zur Erlangung der Zahlung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu Lasten des Vertragspartners. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15% des Rechnungsbetrags mit einem Minimum von 250,00 €.

Artikel 15. Domains.
15.1 Wenn Innovationsoft BV für den Vertragspartner bei der Beschaffung einer Domain vermittelt, gelten folgende Bestimmungen.

15.2 Die Regeln und Verfahren der Institutionen, die für die Registrierung von Domains verantwortlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Stichting Internet Domeinregistratie Nederland, gelten auch für den Antrag und die Nutzung einer Domain. Die für die Registrierung der Domains zuständige Stelle entscheidet über die endgültige Vergabe der Domain. Innovationsoft BV hat in diesem Verfahren lediglich eine vermittelnde Rolle und garantiert nicht, dass ein Antrag genehmigt wird.

15.3 Die Registrierung der Domain erfolgt auf den Namen des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Nutzung der Domain. Der Vertragspartner stellt Innovationsoft BV von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Registrierung und Nutzung der Domain frei.

15.4 Wenn der Vertragspartner eine Domain über Innovationsoft BV mietet und in Zahlungsverzug gerät, ist Innovationsoft BV berechtigt, die Nutzung und Vermietung der Domain unverzüglich zu beenden. Wenn der Vertragspartner eine Domain über Innovationsoft BV kauft, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Domain vor, bis die dafür geschuldete Vergütung vollständig beglichen ist.

15.5 Wenn Innovationsoft BV dem Vertragspartner eine Domain mit Website vermietet oder verkauft, die sich im Eigentum von Innovationsoft BV befindet, gelten folgende Bestimmungen.

15.6 Die Registrierung der Domain mit Website erfolgt auf den Namen des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Nutzung der Domain und der Website. Der Vertragspartner stellt Innovationsoft BV von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Registrierung und Nutzung der Domain und der Website frei.

15.7 Wenn eine Domain mit Website, die im Eigentum von Innovationsoft BV steht, vom Vertragspartner über Innovationsoft BV gemietet wird und der Vertragspartner sich in Zahlungsverzug befindet, ist Innovationsoft BV berechtigt, die Nutzung und Vermietung der Domain und der Website unverzüglich zu beenden.

15.8 Eventuelle Änderungen am Design und den Texten der mit der Domain verbundenen Websites gehen nach Beendigung des Mietvertrags zwischen Innovationsoft BV und dem Vertragspartner in das Eigentum von Innovationsoft BV über. In diesem Fall ist Innovationsoft BV berechtigt, die entsprechenden Änderungen zu nutzen.

15.9 Wenn eine Domain vom Vertragspartner über Innovationsoft BV gekauft wird, behält Innovationsoft BV das Eigentum an der Domain vor, bis die dafür geschuldete Vergütung vollständig beglichen ist.

Artikel 16. Eigentumsvorbehalt
16.1 Alle gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben ausschließlich Eigentum von Innovationsoft BV, bis alle Forderungen, die Innovationsoft BV gegenüber dem Vertragspartner hat oder erwerben wird, einschließlich der Forderungen gemäß BW 3:92 Absatz 2, vollständig beglichen sind.

16.2 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Vertragspartner übergegangen ist, darf dieser die Waren nicht verpfänden oder Dritten irgendwelche sonstigen Rechte daran einräumen, außer im normalen Geschäftsbetrieb. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf erstes Anfordern von Innovationsoft BV bei der Errichtung einer Sicherungsabtretung an Innovationsoft BV mitzuwirken, betreffend die Forderungen, die der Vertragspartner aufgrund der Weitergabe von Waren an seine Kunden erwirbt oder erwerben wird.

16.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der gebotenen Sorgfalt aufzubewahren und sie als erkennbares Eigentum von Innovationsoft BV zu kennzeichnen.

16.4 Innovationsoft BV ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, die sich noch beim Vertragspartner befinden, zurückzunehmen, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Zahlungsschwierigkeiten hat oder zu haben droht. Der Vertragspartner gewährt Innovationsoft BV jederzeit freien Zugang zu seinen Geländen und/oder Gebäuden, um die Waren zu inspizieren und/oder die Rechte von Innovationsoft BV auszuüben.

16.5 Die vorstehenden Bestimmungen unter a bis d lassen die weiteren Rechte, die Innovationsoft BV zustehen, unberührt.

Artikel 17. Beanstandungen
17.1 Beanstandungen beziehen sich auf die Tatsache, dass die von Innovationsoft BV gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen nicht dem geschlossenen Vertrag entsprechen, einschließlich offensichtlicher und nicht offensichtlicher Mängel an der gelieferten Ware.

17.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Innovationsoft BV gelieferten Dienstleistungen und Waren (einschließlich Verpackung) unverzüglich auf äußerliche Mängel, Beschädigungen und andere sichtbare Mängel zu überprüfen und sie so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt, auf nicht offensichtliche Mängel zu überprüfen.

17.3 Wenn die Waren gemäß Absatz 2 von Innovationsoft BV installiert oder montiert werden müssen, bevor sie in Betrieb genommen werden können, ist der Vertragspartner verpflichtet, die in Absatz 2 genannte Überprüfung auf äußerliche/sichtbare Mängel durchzuführen: unverzüglich nach Abschluss der Installation oder Montage sowie innerhalb von 72 Stunden danach die Waren auf nicht offensichtliche Mängel zu überprüfen.

17.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen hinsichtlich offensichtlicher Mängel innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt schriftlich und unter genauer Angabe der Mängel oder Beanstandungen Innovationsoft BV mitzuteilen. Beanstandungen gemäß dem ersten Satz, die nach Ablauf der 72-Stunden-Frist eingereicht werden, müssen von Innovationsoft BV nicht mehr bearbeitet werden. 17.5 Hinsichtlich nicht (direkt) sichtbarer Mängel an der gelieferten oder zugestellten Ware gilt, dass der Vertragspartner etwaige Beanstandungen schriftlich bei Innovationsoft BV innerhalb von 72 Stunden nach Feststellung dieser Mängel durch den Vertragspartner oder nach vernünftigerweise möglicher Feststellung einreichen muss. Die Bestimmungen in Absatz 4, letzter Satz, sind entsprechend anwendbar. 17.6 Rechtzeitig (und ordnungsgemäß) bei Innovationsoft BV eingereichte Beanstandungen berechtigen den Vertragspartner nicht, die Zahlung des Kaufpreises/Vergütung auszusetzen oder aufzurechnen, noch befugt sie den Vertragspartner, den geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. 17.7 Wenn Innovationsoft BV und der Vertragspartner unterschiedlicher Meinung darüber sind, ob eine rechtzeitig und ordnungsgemäß bei Innovationsoft BV eingereichte Beanstandung gerechtfertigt ist oder nicht, wird dies zunächst einem von Innovationsoft BV benannten Sachverständigen vorgelegt. Die Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen trägt die Partei, die überwiegend im Unrecht ist. 17.8 Wenn die Beanstandung durch Innovationsoft BV oder den in Absatz 7 genannten Sachverständigen gerechtfertigt ist, ist Innovationsoft BV lediglich verpflichtet, Ersatzware oder vergleichbare (neue) Dienstleistungen zu liefern oder die Rechnung unter Rückerstattung des Kaufpreises gutzuschreiben, dies obliegt der Entscheidung von Innovationsoft BV. Rücksendungen sind ohne vorherige Zustimmung von Innovationsoft BV nicht gestattet und verpflichten Innovationsoft BV keineswegs automatisch zum Austausch, zur Reparatur oder zur Gutschrift. 17.9 Etwaige auf eingereichten Beanstandungen basierende Rechtsansprüche und Einwände müssen - unter Verfall dieses Rechts - innerhalb eines Jahres nach Einreichung der Beanstandung oder nachdem der Sachverständige sein endgültiges Urteil gemäß Absatz 7 abgegeben hat, geltend gemacht werden. Artikel 18. Haftung. 18.1 Innovationsoft BV haftet nur für Schäden, die dem Vertragspartner oder Dritten direkt und ausschließlich aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Innovationsoft BV, seinen leitenden Angestellten oder den von ihm beauftragten Dritten entstehen, unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen. 18.2 Nur der Schaden, für den Innovationsoft BV versichert ist und für den die Versicherungsgesellschaft eine Leistung erbringt, kommt für eine Entschädigung in Betracht. Wenn die Versicherungsgesellschaft von Innovationsoft BV keine Zahlung leistet, beschränkt sich die Haftung von Innovationsoft BV auf den Nettorechnungsbetrag des spezifischen Teils des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht, wie in der Auftragsbestätigung von Innovationsoft BV an den Vertragspartner angegeben, jedoch höchstens auf 10.000,00 €. Dabei gelten die folgenden Beschränkungen und Situationen, in denen jedenfalls kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne von Absatz 1 vorliegt: a. Innovationsoft BV haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Vertragspartner oder Dritten direkt oder indirekt aus der Tatsache entstehen, dass die mündlich oder schriftlich von oder im Auftrag von Innovationsoft BV erteilten Ratschläge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß befolgt wurden, sei es durch den Vertragspartner, seinen Vertreter oder Dritte. b. Im Falle mündlicher Informationen, die von oder im Auftrag von Innovationsoft BV erteilt wurden, haftet Innovationsoft BV in keinem Fall für Schäden, die aus Missverständnissen oder falsch übermittelten Informationen resultieren. c. Das Nichtvorhandensein oder die Nichtverfügbarkeit von Berichten, Nachrichtenquellen, (Tiefen-)Links oder Ausschnitten zum Zeitpunkt der Überwachung. d. Von dem Vertragspartner bereitgestellte Texte, Bilder oder andere Daten bzw. deren unrechtmäßige Nutzung durch den Vertragspartner.
e. Die unzulässige Nutzung der von Innovationsoft BV angebotenen Dienstleistungen oder die Art und Weise, wie die Dienstleistungen von Innovationsoft BV erbracht werden;
f. Störungen in den elektronischen Dienstleistungen von Innovationsoft BV und Dritten wie Anbietern, Netzwerkbetreibern oder anderen Telekommunikationsnetzen;
g. Nicht rechtzeitige Registrierung von Domainnamen;
h. Das Ausfallen des Hostings oder Defekte jeglicher Art am Server, wodurch die Website für eine bestimmte Zeit oder vollständig nicht mehr verfügbar ist und/oder Daten verloren gehen;
i. Der von Innovationsoft BV zu erstattende Schaden wird gemindert, wenn der von der Vertragspartei zu zahlende Preis oder die Vergütung im Verhältnis zum Umfang des von der Vertragspartei erlittenen Schadens gering ist.

18.3 Innovationsoft BV haftet in keinem Fall für Folgeschäden, indirekte Schäden, Geschäftsschäden oder Schäden, die durch Hilfspersonen und/oder Dritte entstehen, die von Innovationsoft BV bei der Durchführung des Vertrags eingesetzt werden. Dasselbe Haftungsausschluss gilt für leitende Angestellte von Innovationsoft BV, es sei denn, es läge nachweislich Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder grobe Schuld seitens der leitenden Angestellten von Innovationsoft BV vor.

18.4 Schäden, für die Innovationsoft BV gemäß Absatz 2 dieser Bestimmung haftbar ist, werden nur dann erstattet, wenn die Vertragspartei Innovationsoft BV innerhalb von 30 Tagen nach deren Entstehung davon in Kenntnis gesetzt hat, es sei denn, die Vertragspartei kann glaubhaft machen, dass sie diesen Schaden nicht früher melden konnte.

18.5 Jede Beanstandung in Bezug auf die Durchführung oder Unterlassung der Durchführung eines Auftrags muss von der Vertragspartei Innovationsoft BV schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Entstehung des Schadens eingereicht werden, andernfalls erlischt jeglicher Anspruch.

18.6 Die Vertragspartei ist verpflichtet, Innovationsoft BV sowie die von ihm eingeschalteten Dritten von Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz freizustellen, die sich aus der Verwendung oder Anwendung der gelieferten Waren oder Leistungen durch die Vertragspartei ergeben.

18.7 Falls die Vertragspartei eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem mit Innovationsoft BV geschlossenen Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, gerät die Vertragspartei ohne weitere Mahnung in Verzug und haftet in vollem Umfang für jeden Schaden, den Innovationsoft BV und die von dieser eingeschalteten Dritten infolgedessen erleiden, unbeschadet der weiteren Rechte und Befugnisse von Innovationsoft BV gemäß dem Gesetz oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 19. Höhere Gewalt.
19.1 Im Falle von höherer Gewalt haftet Innovationsoft BV nicht. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung dazu festgelegt ist, jede von außen kommende Ursache verstanden, die Innovationsoft BV nicht beeinflussen kann, aber Innovationsoft BV daran hindert, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Unter höherer Gewalt fallen auf jeden Fall:
a. Streik;
b. Übermäßige Krankheitsabwesenheit des Personals;
c. Ein (vorübergehender) Personalmangel;
d. Brand;
e. Betriebs- und technische Störungen im Büro oder bei den von Innovationsoft BV eingeschalteten externen Parteien;
f. Das Nichtvorhandensein ausreichender Daten von oder die Bereitstellung falscher Daten durch die Vertragspartei oder das Fehlen ausreichender Zusammenarbeit seitens der Vertragspartei aus unserer Sicht.

19.2 Falls Innovationsoft BV infolge höherer Gewalt nicht rechtzeitig und/oder ordnungsgemäß liefern konnte, ist Innovationsoft BV berechtigt, den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen, den Vertrag ganz oder teilweise als aufgelöst zu betrachten oder den Auftrag ohne jegliche Schadensersatzverpflichtung gegenüber der Vertragspartei zu stornieren. In diesem Fall ist Innovationsoft BV verpflichtet, die Vertragspartei unverzüglich darüber zu informieren.

19.3 Falls Innovationsoft BV bei Eintritt höherer Gewalt teilweise ihren Verpflichtungen nachkommen kann, ist sie berechtigt, den bereits ausgeführten oder ausführbaren Teil separat in Rechnung zu stellen. In diesem Fall ist die Vertragspartei verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.

Artikel 20. Besondere Bestimmungen zur Optimierung von Websites. Innovationsoft BV wird sich bemühen, den Auftrag im Rahmen des Dienstes zur Optimierung von Websites nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Sie strebt an, die betreffenden Websites innerhalb von 3 Monaten nach der Optimierung in die Top Ten der Rankings zu bringen. Da externe Faktoren bei der Erzielung einer möglichst hohen Position in Suchmaschinen eine Rolle spielen können, wie z. B., aber nicht beschränkt auf, eine Änderung der Indexierungstechniken, auf die Innovationsoft BV keinen Einfluss hat, garantiert Innovationsoft BV niemals das beabsichtigte Ergebnis, sondern lediglich eine Bemühungspflicht.

Artikel 21. Ausrüstung und Software/Anwendungen. Die Vertragspartei ist selbst und auf eigene Gefahr dafür verantwortlich, dass sie über geeignete Ausrüstung und andere Einrichtungen verfügt, die den Zugang zu einem Netzwerk ermöglichen, über das sie die von Innovationsoft BV bereitgestellten Dienste empfangen kann. Die Vertragspartei ist selbst für die Bezahlung der Kommunikationskosten verantwortlich.

Artikel 22. Durchführung des Vertrags. 22.1 Soweit zwischen den Parteien vereinbart, wird Innovationsoft BV regelmäßig eine Sicherungskopie der von der Vertragspartei in der Software/Anwendung eingegebenen Daten und Dokumente erstellen. Diese Sicherungskopie wird nur aus internen Sicherheitsgründen bei der Vertragspartei und zur Gewährleistung der Verfügbarkeit der Anwendung erstellt, z. B. im Falle von Katastrophen wie einem Stromausfall oder einem Brand.

22.2 Soweit zwischen den Parteien vereinbart, wird Innovationsoft BV dafür sorgen, dass die von der Vertragspartei in der Anwendung eingegebenen Daten angemessen vor Verlust, Diebstahl, unbefugtem Zugriff und Änderung geschützt sind.

Artikel 23. Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten. 23.1 Die Vertragspartei sichert Innovationsoft BV und ihre Lieferanten zu, dass die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen im Sinne der DSGVO ihre Einwilligung zur beabsichtigten Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt haben oder dass diese anderweitig rechtmäßig gemäß Art. 6 und/oder 9 DSGVO verarbeitet werden können. Durch den Abschluss des Vertrages gilt Innovationsoft BV als angewiesen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlichen Datenverarbeitungen durchzuführen. Im Übrigen wird Innovationsoft BV die personenbezogenen Daten nur gemäß den Anweisungen der Vertragspartei verarbeiten.

23.2 Durch den Abschluss des Vertrages sind die Mitarbeiter von Innovationsoft BV sowie verbundene Dritte, die in die Durchführung des Vertrages einbezogen sind, ermächtigt, im Rahmen des Vertrages namens Innovationsoft BV personenbezogene Daten zu verarbeiten. Innovationsoft BV wird in diesem Zusammenhang angemessene Vertraulichkeitsvereinbarungen mit diesen Mitarbeitern und verbundenen Dritten treffen.

23.3 Innovationsoft BV wird in ihrer Eigenschaft als Auftragsverarbeiter die aus den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung, resultierenden Verpflichtungen einhalten. Insbesondere wird sie angemessene technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten treffen. Innovationsoft BV wird der Vertragspartei oder den betroffenen Personen, die sich mit Anfragen an sie wenden, auf erste Anfrage Informationen zu diesen Maßnahmen zur Verfügung stellen. Innovationsoft BV wird auch alles in ihrem vernünftigen Umfang Erforderliche tun, um der Vertragspartei bei der Erfüllung ihrer gemäß der DSGVO bestehenden Verpflichtungen gegenüber den betroffenen Personen behilflich zu sein.

23.4 Falls unerwartet eine Verletzung im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten („Datenpanne“) im Sinne der DSGVO eintritt, wird Innovationsoft BV alles in ihrem vernünftigen Umfang tun, um der Vertragspartei bei der Erfüllung ihrer Meldepflichten zu unterstützen. Die Vertragspartei wird im Gegenzug Innovationsoft BV alles in ihrem vernünftigen Umfang an Unterstützung leisten, um die Auswirkungen einer Datenpanne zu begrenzen oder zu beheben und zukünftige Datenpannen zu verhindern. In diesem Zusammenhang kann Innovationsoft BV von der Vertragspartei zumindest verlangen, dass sie bei Bedarf sofortige Passwort-Reset, die Verschärfung bestehender Sicherheitsmaßnahmen und die Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen unterstützt. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die Passwörter für die Software/Anwendung(en) mindestens einmal im Monat zu ändern.

23.5 Die Vertragspartei stellt Innovationsoft BV von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Innovationsoft BV und der Vertragspartei und/oder den im Rahmen des Vertrags verarbeiteten Daten frei, die Innovationsoft BV wegen einer nicht von Innovationsoft BV zu vertretenden Verletzung der DSGVO und/oder anderer einschlägiger Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz geltend gemacht werden könnten.

Artikel 24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 24.1 Auf alle Verträge zwischen Innovationsoft BV und der Vertragspartei ist niederländisches Recht anwendbar.

24.2 Das zuständige Gericht in Almelo ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus irgendeinem Ver trag oder der Durchführung eines Vertrages zwischen Innovationsoft BV und der Vertragspartei ergeben, sowie für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen wäre ein anderes Gericht zuständig.

Nach oben scrollen