Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
INNOVATIONSOFT B.V.
Artikel 1. Geltungsbereich.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen, einschließlich
Angebote und
Vereinbarungen zwischen Innovationsoft BV und dem Vertragspartner in Bezug auf die Lieferung von
Software/Applikation(en)
und Hardware, soweit von den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abgewichen wurde.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen, für deren Durchführung
Innovationsoft BV Dritte einsetzt.
1.3 Die Anwendbarkeit etwaiger anderer Allgemeiner
Geschäftsbedingungen, auf die sich der Vertragspartner in irgendeiner Weise bezieht, wird hiermit
ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, Innovationsoft BV hat schriftlich abweichenden Bedingungen
zugestimmt.
1.4 Wenn Innovationsoft BV schriftlich abweichenden Bedingungen zugestimmt hat,
bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen gültig, auch wenn dies nicht ausdrücklich
festgelegt wird.
1.5 Im Falle von Widersprüchen zwischen der Vereinbarung und den genannten
abweichenden Bedingungen hat die Vereinbarung Vorrang.
1.6 Innovationsoft BV ist berechtigt,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Änderungen gelten auch für bereits
geschlossene Vereinbarungen. Änderungen werden schriftlich oder per E-Mail an den Vertragspartner
bekannt gegeben und treten 30 Tage nach Bekanntgabe in Kraft, sofern bei der Bekanntgabe kein
anderes Datum angegeben wird. Wenn der Vertragspartner einer Änderung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht zustimmen möchte, hat er das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 30 Tagen zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
1.7 Wenn
eine Bestimmung der Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist, wird dadurch
die Gültigkeit der gesamten Vereinbarung nicht beeinträchtigt. In diesem Fall ist Innovationsoft BV
berechtigt, eine Bestimmung zu setzen, die inhaltlich und in ihrer Bedeutung weitgehend der
nichtigen Bestimmung entspricht.
Artikel 2. Angebote und Zustandekommen von Vereinbarungen.
2.1 Alle Angebote von Innovationsoft BV sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders
angegeben.
2.2 Alle Angebote sind 2 Wochen gültig, sofern nicht anders angegeben.
Innovationsoft BV ist nur an das Angebot gebunden, wenn die Annahme davon innerhalb von 2 Wochen
schriftlich durch den Vertragspartner bestätigt wird. Wenn die Annahme nach 2 Wochen erfolgt, ist
Innovationsoft BV berechtigt, die Ausführungsfrist oder geänderte Beträge anzupassen oder ein neues
Angebot zu erstellen.
2.3 Falls der Vertragspartner die Daten oder Informationen, die für die Umsetzung oder
Konfiguration der Software/Applikation(en) oder jeglicher anderer Tätigkeiten, die sich aus der
Auftragsbestätigung ergeben, erforderlich sind, nicht innerhalb einer von Innovationsoft BV
festgelegten Frist nach der Auftragsbestätigung liefert, ist Innovationsoft BV dennoch berechtigt,
den vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die
entsprechende Rechnung/Rechnungen zu begleichen.
2.4 Für die Nutzung bestimmter
Erweiterungen der Software/Applikation(en) kann Innovationsoft BV eine zusätzliche Gebühr vom
Vertragspartner verlangen. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner Unterstützung von Webprodie bei
der maßgeschneiderten Konfiguration der Software/Applikation(en) wünscht.
Artikel 3. Preise.
3.1 Innovationsoft BV liefert Dienstleistungen und Waren auf der Grundlage der in den
Vereinbarungen festgelegten Preise und Tarife.
3.2 Die von Innovationsoft BV verwendeten
Kosten und Tarife sind in Euro (€) angegeben und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und
sonstiger nach geltendem Recht geschuldeter Steuern, Abgaben und Gebühren, sofern nicht anders
angegeben.
3.3 Die verwendeten Tarife und Preise werden periodisch (in der Regel zum 1.
Januar und/oder 1. Juli) auf der Grundlage von Lohn- und Preisentwicklungen überprüft.
Innovationsoft BV wird den Vertragspartner spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Preis- und
Tarifänderung darüber informieren.
Artikel 4. Zusatzarbeiten.
4.1 Innovationsoft BV ist
berechtigt, den Preis für die erbrachten Dienstleistungen anzupassen, falls Änderungen am
genehmigten Projektvorschlag oder Angebot vorgenommen werden, einschließlich der Struktur,
Funktionalität, Umsetzung, Methode, Umfang, Analyse und/oder Berichterstattung, die in Absprache mit
oder auf Wunsch des Vertragspartners erfolgen.
4.2 Innovationsoft BV ist berechtigt,
zusätzliche Erweiterungen, Arbeiten, Tests, Besprechungen und/oder Ausführungen, die auf Wunsch des
Vertragspartners erfolgen, in Rechnung zu stellen.
Artikel 5. Ausführung und Aussetzung.
5.1 Innovationsoft BV wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend den
Anforderungen des guten Fachhandwerks durchführen. Innovationsoft BV wird sich bemühen, die Arbeiten
ordnungsgemäß auszuführen. Innovationsoft BV kann jedoch nicht garantieren, dass mit den Arbeiten
stets das vom Vertragspartner gewünschte Ergebnis erzielt wird. Innovationsoft BV hat immer das
Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten durchführen zu lassen.
5.2 Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass alle Daten, von denen Innovationsoft
BV angibt, dass sie für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind oder von denen der
Vertragspartner vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Durchführung des Vertrags
erforderlich sind, rechtzeitig an Innovationsoft BV übermittelt werden. Wenn die für die
Durchführung des Vertrags erforderlichen Daten nicht rechtzeitig an Innovationsoft BV übermittelt
werden oder wenn der Vertragspartner einer Verpflichtung aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht nachkommt, hat Innovationsoft BV das Recht, ohne gegenüber dem
Vertragspartner schadensersatzpflichtig zu werden, die Durchführung des Vertrags auszusetzen und die
aus der Verzögerung resultierenden zusätzlichen Kosten gemäß den üblichen Tarifen dem
Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
5.3 Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in
Phasen durchgeführt wird, kann Innovationsoft BV die Durchführung der Teile, die zur nächsten Phase
gehören, aussetzen, bis der Vertragspartner die Ergebnisse der vorherigen Phase schriftlich
genehmigt und/oder bezahlt hat.
Artikel 6. Abschluss.
Wenn innerhalb der Laufzeit des
Vertrags eine Frist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten vereinbart wurde, handelt es sich
lediglich um eine Richtlinie und niemals um eine verbindliche Frist.
Artikel 7. Änderungen
des Vertrags.
7.1 Änderungen in bereits geschlossenen Verträgen und Abweichungen von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsabschluss sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
zwischen Innovationsoft BV und dem Vertragspartner vereinbart wurden.
7.2 Solange
Innovationsoft BV die Annahme nicht schriftlich bestätigt hat, kann Innovationsoft BV das Angebot
oder den Kostenvoranschlag widerrufen oder ändern. Wenn ein Widerruf oder eine Änderung zu einem
neuen Angebot oder Kostenvoranschlag von Innovationsoft BV führt, gelten die Bestimmungen in Artikel
2 und 3 sowie Absatz 1 dieses Artikels entsprechend.
7.3 Wenn die Parteien vereinbaren, dass
der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dies Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Fertigstellung
der Ausführung haben. Innovationsoft BV wird den Vertragspartner darüber so schnell wie möglich
informieren, was jedoch niemals zu einer Haftung führt.
7.4 Innovationsoft BV ist
berechtigt, Erhöhungen aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags dem Vertragspartner in
Rechnung zu stellen.
7.5 Wenn ein Festpreis vereinbart wurde, gibt Innovationsoft BV an,
inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags eine Überschreitung dieses Betrags zur Folge hat.
7.6 Wenn der Vertrag gemäß diesem Artikel mit mehreren Vertragsparteien zustande kommt, sind
diese in jedem Fall solidarisch haftbar gegenüber Innovationsoft BV, wenn die Verpflichtungen
gegenüber Innovationsoft BV von einer der Vertragsparteien nicht oder nur teilweise erfüllt werden.
7.7 Für die Nutzung bestimmter Erweiterungen der Software/Applikation(en) kann
Innovationsoft BV eine zusätzliche Gebühr vom Vertragspartner verlangen. Dies gilt auch, wenn der
Vertragspartner Unterstützung von Innovationsoft BV bei der maßgeschneiderten Konfiguration der
Software/Applikation(en) wünscht.
7.8 Die Laufzeit des Vertrags wird durch die Installation
von Erweiterungen durch Innovationsoft BV während des Vertrags nicht geändert, es sei denn, die
Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes.
Artikel 8. Vertraulichkeit.
8.1 Die Parteien verpflichten sich hiermit zur Vertraulichkeit aller vertraulichen
Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander oder aus anderen Quellen erhalten.
Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer der Parteien mitgeteilt wurde oder wenn
dies aus der Art der Informationen hervorgeht, mit Ausnahme von Informationen, die öffentlich
zugänglich sind. Die Parteien legen diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern sowie von ihnen
beauftragten Dritten zur Erfüllung des Vertrags auf.
8.2 Innovationsoft BV behält sich das
Recht vor, den Namen des Vertragspartners als Referenz zu verwenden und ihn als solche öffentlich
bekannt zu geben.
8.3 Die (personenbezogenen) Daten, die über die Websites von
Innovationsoft BV an Innovationsoft BV übermittelt werden, werden vertraulich behandelt. Die
übermittelten Daten werden in einer Datei gespeichert. Diese Daten werden Dritten nicht zur
Verfügung gestellt.
Artikel 9. Exklusivität.
Der Vertragspartner gewährt Innovationsoft
BV für die Dauer des Vertrags und unter Beachtung der Bestimmungen des Vertrags das exklusive Recht,
den zugewiesenen Auftrag auszuführen.
Artikel 10. Geistiges Eigentum.
10.1 Alle Rechte des geistigen Eigentums an jeglicher Software, Hardware oder anderen
Materialien, die gemäß dem Vertrag entwickelt oder bereitgestellt werden, einschließlich Analysen,
Designs, Dokumentationen, Berichten, Angeboten, Software/Applikationen zur Verwaltung von Webshops
und Websites und allem, was damit in Verbindung steht, sowie dem vorbereitenden Material, liegen
ausschließlich bei Innovationsoft BV oder seinen Lizenzgebern. Der Vertragspartner erwirbt lediglich
ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den geistigen Eigentumsrechten für die
Dauer des Vertrags.
10.2 Der Vertragspartner erkennt diese Rechte an und enthält sich der
Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung und/oder Verbreitung der Software und der dazugehörigen
Materialien, es sei denn, dies ist schriftlich von Innovationsoft BV gestattet und/oder ergibt sich
aus der Natur oder dem Zweck des Vertrags mit Innovationsoft BV.
10.3 Alle von
Innovationsoft BV gelieferten Dokumente zur Erfüllung des Auftrags, wie z. B. Dokumente, Berichte
und optimierte Seiten, bleiben Eigentum von Innovationsoft BV. Nach Beendigung oder Kündigung des
Vertrags ist der Vertragspartner verpflichtet, die gelieferten optimierten Seiten von seiner Website
zu entfernen oder entfernen zu lassen und sie an Innovationsoft BV zurückzusenden.
10.4
Innovationsoft BV behält sich das Recht vor, das im Rahmen der Arbeiten erworbene Wissen für alle
Zwecke zu verwenden, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen des Vertragspartners Dritten
offenbart werden.
10.5 Der Vertragspartner stellt Innovationsoft BV von allen Ansprüchen
Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte in Bezug auf die Veröffentlichung von Texten, Bildern
oder anderen Daten frei, die ihm von oder im Namen des Vertragspartners zur Verfügung gestellt
wurden. Dabei gilt zwischen den Parteien, dass digitale Bilder aus Netzwerken Dritter nicht dem
Vertragspartner gehören, es sei denn, der Vertragspartner kann dies widerlegen.
Artikel 11.
Dauer und Beendigung des Vertrags.
11.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen,
sofern die Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren.
11.2 Ein Vertrag
für eine bestimmte Zeit ist nicht vorzeitig kündbar.
11.3 Ein Vertrag für eine bestimmte
Zeit wird nach Ablauf des im Vertrag genannten Zeitraums automatisch um denselben Zeitraum
verlängert, sofern er nicht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten per Einschreiben zum Ende der
(verlängerten) Vertragsdauer gekündigt wird.
11.4 Wenn der Vertragspartner seinen
Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem mit Innovationsoft BV
geschlossenen Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist
Innovationsoft BV berechtigt, den Vertrag oder einen noch auszuführenden Teil davon ohne Mahnung und
ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen oder die Durchführung des Vertrags
auszusetzen, ohne dass dies das Recht von Innovationsoft BV auf Schadensersatz für eventuelle
Verluste, entgangenen Gewinn und andere Schäden, die aus diesem Verstoß entstanden sind oder noch
entstehen werden, beeinträchtigt.
11.5 Die Bestimmungen in Absatz 4 gelten entsprechend,
wenn: Zahlungen ausgesetzt werden, ein Antrag auf oder die Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Anwendung des Schuldenregelungsverfahrens oder die
Liquidation des Geschäfts des Vertragspartners oder dessen Tod oder der Verlust des Zugriffs auf
sein Vermögen aufgrund von Pfändungen oder auf andere Weise vorliegt. Wenn sich diese Umstände
ergeben, ist der Vertragspartner verpflichtet, Innovationsoft BV dies unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
11.6 In den Fällen, die in Absatz 4 und 5 dieses Artikels genannt sind, wird
jede Forderung, die Innovationsoft BV gegen den Vertragspartner hat, sofort und vollständig fällig.
11.7 Bei Beendigung des Vertrags wird der Vertragspartner die Nutzung der Software/App(s)
unverzüglich einstellen und eingestellt halten. Darüber hinaus werden der Vertragspartner und
Mitarbeiter des Vertragspartners nach Beendigung des Vertrags keinen Zugriff mehr auf die
Software/App(s) und ihre Daten haben. Innovationsoft BV wird bei Beendigung des Vertrags aus welchem
Grund auch immer keine bereits gezahlten oder fälligen Gebühren an den Vertragspartner erstatten.
11.8 Ab dem Kündigungsdatum (dem Datum, zu dem gekündigt wurde) erlischt das Recht zur
Nutzung der Software/App. Der Vertragspartner kann den Vertrag 14 Tage vor dem Kündigungsdatum gegen
Zahlung der Verwaltungsgebühren von Innovationsoft BV für die vereinbarte Laufzeit verlängern.
11.9 Bis zu 14 Tage vor Beendigung des Vertrags kann der Vertragspartner Innovationsoft BV
gegen Zahlung einer Gebühr auffordern, ihm die Exportdaten digital zur Verfügung zu stellen. Der
Vertragspartner gewährt Innovationsoft BV in diesem Fall Zugang zu den Daten. Dies gilt nicht, wenn
lediglich ein sogenanntes Pilotprojekt durchgeführt wird.
11.10 Nach Beendigung des Vertrags
ist Innovationsoft BV grundsätzlich berechtigt, die Daten des Vertragspartners zu löschen, es sei
denn, es wurde eine separate Vereinbarung getroffen oder Innovationsoft BV ist gesetzlich zur
Aufbewahrung der Daten verpflichtet.
Artikel 12. Unzulässige Nutzung.
12.1 Dem
Vertragspartner ist es nicht gestattet, die Dienstleistung(en) bewusst oder unbewusst für Handlungen
oder Verhaltensweisen zu nutzen oder nutzen zu lassen, die gegen das niederländische Recht,
den Vertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Allgemeinen gegen die Anstandsregeln, die
Redlichkeit und Billigkeit im Internetverkehr verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
folgende Handlungen und Verhaltensweisen:
a. die Verletzung von Eigentumsrechten Dritter oder
das unrechtmäßige Handeln gegenüber Dritten;
b. die Veröffentlichung oder Verbreitung von
Kinderpornografie;
c. die Verbreitung diskriminierender Informationen in Bezug auf Aussehen,
Rasse, Religion, Geschlecht, Kultur, Herkunft oder jede andere Form von Diskriminierung.
12.2
In den in Artikel 14.1 genannten Fällen ist Innovationsoft BV berechtigt, die Erbringung der
Dienstleistung(en) ohne vorherige Benachrichtigung des Vertragspartners auszusetzen und diesem
Anweisungen zu geben. Wenn der Vertragspartner es versäumt, den Anweisungen Folge zu leisten, hat
Innovationsoft BV das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne für etwaige
Schäden haftbar zu sein, die dem Vertragspartner entstehen oder entstehen werden. Dieses Recht zur
sofortigen Kündigung behält sich Innovationsoft BV auch vor, ohne Anweisungen zu geben und die
Dienstleistung(en) auszusetzen.
12.3 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen hat
Innovationsoft BV jederzeit das Recht, Informationen aus seinen Systemen zu entfernen, von denen
vernünftigerweise angenommen wird, dass sie die Rechte Dritter verletzen oder Dritten gegenüber
rechtswidrig sind.
Artikel 13. Zahlung.
13.1 Die Zahlung ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum auf
die von Innovationsoft BV angegebene Weise zu leisten.
13.2 Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist
von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gerät der Vertragspartner ohne weitere Mahnung in Verzug; ab dem
Zeitpunkt des Verzugs ist der Vertragspartner auf den fälligen Betrag eine Verzugszinsen in Höhe von
1,5% pro Monat schuldig, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher, in diesem Fall gilt der
gesetzliche Zinssatz.
13.3 Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub werden
die Forderungen von Innovationsoft BV und die Verpflichtungen des Vertragspartners gegenüber
Innovationsoft BV sofort fällig.
13.4 Die vom Vertragspartner geleisteten Zahlungen dienen
stets zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten sowie anschließend zur Begleichung der
fälligen Rechnungen, die am längsten ausstehen. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner angibt,
dass die Zahlung eine spätere Rechnung betrifft.
13.5 Wenn der Vertragspartner gemäß Artikel
13.1 in Verzug ist, hat Innovationsoft BV das Recht, den Zugang zur Software/Applikation
vorübergehend zu sperren oder die Nutzung der Software/Applikation auszusetzen, bis der
Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem zwischen
den Parteien geschlossenen Vertrag nachgekommen ist. Innovationsoft BV kann in diesem Zusammenhang
nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Aussetzung der Nutzung der
Software/Applikation entstehen (Folgeschäden).
Artikel 14. Inkassokosten.
Gerät der
Vertragspartner mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug oder in
Zahlungsschwierigkeiten, so gehen alle angemessenen Kosten zur Erlangung der Zahlung sowohl
außergerichtlich als auch gerichtlich zu Lasten des Vertragspartners. Die außergerichtlichen Kosten
betragen mindestens 15% des Rechnungsbetrags mit einem Minimum von 250,00 €.
Artikel 15.
Domains.
15.1 Wenn Innovationsoft BV für den Vertragspartner bei der Beschaffung einer Domain
vermittelt, gelten folgende Bestimmungen.
15.2 Die Regeln und Verfahren der Institutionen,
die für die Registrierung von Domains verantwortlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
die Stichting Internet Domeinregistratie Nederland, gelten auch für den Antrag und die Nutzung einer
Domain. Die für die Registrierung der Domains zuständige Stelle entscheidet über die endgültige
Vergabe der Domain. Innovationsoft BV hat in diesem Verfahren lediglich eine vermittelnde Rolle und
garantiert nicht, dass ein Antrag genehmigt wird.
15.3 Die Registrierung der Domain erfolgt
auf den Namen des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Nutzung
der Domain. Der Vertragspartner stellt Innovationsoft BV von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug
auf die Registrierung und Nutzung der Domain frei.
15.4 Wenn der Vertragspartner eine Domain
über Innovationsoft BV mietet und in Zahlungsverzug gerät, ist Innovationsoft BV berechtigt, die
Nutzung und Vermietung der Domain unverzüglich zu beenden. Wenn der Vertragspartner eine Domain über
Innovationsoft BV kauft, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Domain vor, bis die dafür
geschuldete Vergütung vollständig beglichen ist.
15.5 Wenn Innovationsoft BV dem
Vertragspartner eine Domain mit Website vermietet oder verkauft, die sich im Eigentum von
Innovationsoft BV befindet, gelten folgende Bestimmungen.
15.6 Die Registrierung der Domain
mit Website erfolgt auf den Namen des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist allein
verantwortlich
für die Nutzung der Domain und der Website. Der Vertragspartner stellt Innovationsoft BV von
jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Registrierung und Nutzung der Domain und der Website
frei.
15.7 Wenn eine Domain mit Website, die im Eigentum von Innovationsoft BV steht, vom
Vertragspartner über Innovationsoft BV gemietet wird und der Vertragspartner sich in Zahlungsverzug
befindet, ist Innovationsoft BV berechtigt, die Nutzung und Vermietung der Domain und der Website
unverzüglich zu beenden.
15.8 Eventuelle Änderungen am Design und den Texten der mit der
Domain verbundenen Websites gehen nach Beendigung des Mietvertrags zwischen Innovationsoft BV und
dem Vertragspartner in das Eigentum von Innovationsoft BV über. In diesem Fall ist Innovationsoft BV
berechtigt, die entsprechenden Änderungen zu nutzen.
15.9 Wenn eine Domain vom
Vertragspartner über Innovationsoft BV gekauft wird, behält Innovationsoft BV das Eigentum an der
Domain vor, bis die dafür geschuldete Vergütung vollständig beglichen ist.
Artikel 16.
Eigentumsvorbehalt
16.1 Alle gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben ausschließlich
Eigentum von Innovationsoft BV, bis alle Forderungen, die Innovationsoft BV gegenüber dem
Vertragspartner hat oder erwerben wird, einschließlich der Forderungen gemäß BW 3:92 Absatz 2,
vollständig beglichen sind.
16.2 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den
Vertragspartner übergegangen ist, darf dieser die Waren nicht verpfänden oder Dritten irgendwelche
sonstigen Rechte daran einräumen, außer im normalen Geschäftsbetrieb. Der Vertragspartner
verpflichtet sich, auf erstes Anfordern von Innovationsoft BV bei der Errichtung einer
Sicherungsabtretung an Innovationsoft BV mitzuwirken, betreffend die Forderungen, die der
Vertragspartner aufgrund der Weitergabe von Waren an seine Kunden erwirbt oder erwerben wird.
16.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren
mit der gebotenen Sorgfalt aufzubewahren und sie als erkennbares Eigentum von Innovationsoft BV zu
kennzeichnen.
16.4 Innovationsoft BV ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren, die sich noch beim Vertragspartner befinden, zurückzunehmen, wenn der
Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Zahlungsschwierigkeiten hat oder
zu haben droht. Der Vertragspartner gewährt Innovationsoft BV jederzeit freien Zugang zu seinen
Geländen und/oder Gebäuden, um die Waren zu inspizieren und/oder die Rechte von Innovationsoft BV
auszuüben.
16.5 Die vorstehenden Bestimmungen unter a bis d lassen die weiteren Rechte, die
Innovationsoft BV zustehen, unberührt.
Artikel 17. Beanstandungen
17.1 Beanstandungen
beziehen sich auf die Tatsache, dass die von Innovationsoft BV gelieferten Waren oder erbrachten
Dienstleistungen nicht dem geschlossenen Vertrag entsprechen, einschließlich offensichtlicher und
nicht offensichtlicher Mängel an der gelieferten Ware.
17.2 Der Vertragspartner ist
verpflichtet, die von Innovationsoft BV gelieferten Dienstleistungen und Waren (einschließlich
Verpackung) unverzüglich auf äußerliche Mängel, Beschädigungen und andere sichtbare Mängel zu
überprüfen und sie so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt, auf
nicht offensichtliche Mängel zu überprüfen.
17.3 Wenn die Waren gemäß Absatz 2 von
Innovationsoft BV installiert oder montiert werden müssen, bevor sie in Betrieb genommen werden
können, ist der Vertragspartner verpflichtet, die in Absatz 2 genannte Überprüfung auf
äußerliche/sichtbare Mängel durchzuführen: unverzüglich nach Abschluss der Installation oder Montage
sowie innerhalb von 72 Stunden danach die Waren auf nicht offensichtliche Mängel zu überprüfen.
17.4
Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen hinsichtlich offensichtlicher Mängel
innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt schriftlich und unter genauer Angabe der Mängel oder
Beanstandungen Innovationsoft BV mitzuteilen. Beanstandungen gemäß dem ersten Satz, die nach Ablauf
der 72-Stunden-Frist eingereicht werden, müssen von Innovationsoft BV nicht mehr bearbeitet werden.
17.5 Hinsichtlich nicht (direkt) sichtbarer Mängel an der gelieferten oder zugestellten Ware gilt,
dass der Vertragspartner etwaige Beanstandungen schriftlich bei Innovationsoft BV innerhalb von 72
Stunden nach Feststellung dieser Mängel durch den Vertragspartner oder nach vernünftigerweise
möglicher Feststellung einreichen muss. Die Bestimmungen in Absatz 4, letzter Satz, sind
entsprechend anwendbar.
17.6 Rechtzeitig (und ordnungsgemäß) bei Innovationsoft BV eingereichte Beanstandungen berechtigen
den Vertragspartner nicht, die Zahlung des Kaufpreises/Vergütung auszusetzen oder aufzurechnen, noch
befugt sie den Vertragspartner, den geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.
17.7 Wenn Innovationsoft BV und der Vertragspartner unterschiedlicher Meinung darüber sind, ob eine
rechtzeitig und ordnungsgemäß bei Innovationsoft BV eingereichte Beanstandung gerechtfertigt ist
oder nicht, wird dies zunächst einem von Innovationsoft BV benannten Sachverständigen vorgelegt. Die
Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen trägt die Partei, die überwiegend im Unrecht ist.
17.8 Wenn die Beanstandung durch Innovationsoft BV oder den in Absatz 7 genannten Sachverständigen
gerechtfertigt ist, ist Innovationsoft BV lediglich verpflichtet, Ersatzware oder vergleichbare
(neue) Dienstleistungen zu liefern oder die Rechnung unter Rückerstattung des Kaufpreises
gutzuschreiben, dies obliegt der Entscheidung von Innovationsoft BV. Rücksendungen sind ohne
vorherige Zustimmung von Innovationsoft BV nicht gestattet und verpflichten Innovationsoft BV
keineswegs automatisch zum Austausch, zur Reparatur oder zur Gutschrift.
17.9 Etwaige auf eingereichten Beanstandungen basierende Rechtsansprüche und Einwände müssen - unter
Verfall dieses Rechts - innerhalb eines Jahres nach Einreichung der Beanstandung oder nachdem der
Sachverständige sein endgültiges Urteil gemäß Absatz 7 abgegeben hat, geltend gemacht werden.
Artikel 18. Haftung.
18.1 Innovationsoft BV haftet nur für Schäden, die dem Vertragspartner oder Dritten direkt und
ausschließlich aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Innovationsoft BV, seinen
leitenden Angestellten oder den von ihm beauftragten Dritten entstehen, unter Berücksichtigung der
nachstehenden Bestimmungen.
18.2 Nur der Schaden, für den Innovationsoft BV versichert ist und für den die
Versicherungsgesellschaft eine Leistung erbringt, kommt für eine Entschädigung in Betracht. Wenn die
Versicherungsgesellschaft von Innovationsoft BV keine Zahlung leistet, beschränkt sich die Haftung
von Innovationsoft BV auf den Nettorechnungsbetrag des spezifischen Teils des Vertrags, auf den sich
die Haftung bezieht, wie in der Auftragsbestätigung von Innovationsoft BV an den Vertragspartner
angegeben, jedoch höchstens auf 10.000,00 €. Dabei gelten die folgenden Beschränkungen und
Situationen, in denen jedenfalls kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne von Absatz 1
vorliegt:
a. Innovationsoft BV haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Vertragspartner oder Dritten direkt
oder indirekt aus der Tatsache entstehen, dass die mündlich oder schriftlich von oder im Auftrag von
Innovationsoft BV erteilten Ratschläge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß befolgt
wurden, sei es durch den Vertragspartner, seinen Vertreter oder Dritte.
b. Im Falle mündlicher Informationen, die von oder im Auftrag von Innovationsoft BV erteilt wurden,
haftet Innovationsoft BV in keinem Fall für Schäden, die aus Missverständnissen oder falsch
übermittelten Informationen resultieren.
c. Das Nichtvorhandensein oder die Nichtverfügbarkeit von Berichten, Nachrichtenquellen,
(Tiefen-)Links oder Ausschnitten zum Zeitpunkt der Überwachung.
d. Von dem Vertragspartner bereitgestellte Texte, Bilder oder andere Daten bzw. deren unrechtmäßige
Nutzung durch den Vertragspartner.
e. Die unzulässige Nutzung der von Innovationsoft BV angebotenen Dienstleistungen oder die Art und
Weise, wie die Dienstleistungen von Innovationsoft BV erbracht werden;
f. Störungen in den
elektronischen Dienstleistungen von Innovationsoft BV und Dritten wie Anbietern, Netzwerkbetreibern
oder anderen Telekommunikationsnetzen;
g. Nicht rechtzeitige Registrierung von Domainnamen;
h.
Das Ausfallen des Hostings oder Defekte jeglicher Art am Server, wodurch die Website für eine
bestimmte Zeit oder vollständig nicht mehr verfügbar ist und/oder Daten verloren gehen;
i. Der
von Innovationsoft BV zu erstattende Schaden wird gemindert, wenn der von der Vertragspartei zu
zahlende Preis oder die Vergütung im Verhältnis zum Umfang des von der Vertragspartei erlittenen
Schadens gering ist.
18.3 Innovationsoft BV haftet in keinem Fall für Folgeschäden, indirekte
Schäden, Geschäftsschäden oder Schäden, die durch Hilfspersonen und/oder Dritte entstehen, die von
Innovationsoft BV bei der Durchführung des Vertrags eingesetzt werden. Dasselbe Haftungsausschluss
gilt für leitende Angestellte von Innovationsoft BV, es sei denn, es läge nachweislich Vorsatz,
grobe Fahrlässigkeit oder grobe Schuld seitens der leitenden Angestellten von Innovationsoft BV vor.
18.4
Schäden, für die Innovationsoft BV gemäß Absatz 2 dieser Bestimmung haftbar ist, werden nur dann
erstattet, wenn die Vertragspartei Innovationsoft BV innerhalb von 30 Tagen nach deren Entstehung
davon in Kenntnis gesetzt hat, es sei denn, die Vertragspartei kann glaubhaft machen, dass sie
diesen Schaden nicht früher melden konnte.
18.5 Jede Beanstandung in Bezug auf die
Durchführung oder Unterlassung der Durchführung eines Auftrags muss von der Vertragspartei
Innovationsoft BV schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Entstehung des Schadens eingereicht
werden, andernfalls erlischt jeglicher Anspruch.
18.6 Die Vertragspartei ist verpflichtet,
Innovationsoft BV sowie die von ihm eingeschalteten Dritten von Ansprüchen Dritter auf
Schadensersatz freizustellen, die sich aus der Verwendung oder Anwendung der gelieferten Waren oder
Leistungen durch die Vertragspartei ergeben.
18.7 Falls die Vertragspartei eine oder mehrere
Verpflichtungen aus dem mit Innovationsoft BV geschlossenen Vertrag oder diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, gerät die
Vertragspartei ohne weitere Mahnung in Verzug und haftet in vollem Umfang für jeden Schaden, den
Innovationsoft BV und die von dieser eingeschalteten Dritten infolgedessen erleiden, unbeschadet der
weiteren Rechte und Befugnisse von Innovationsoft BV gemäß dem Gesetz oder diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Artikel 19. Höhere Gewalt.
19.1 Im Falle von höherer Gewalt haftet
Innovationsoft BV nicht. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben
dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung dazu festgelegt ist, jede von außen kommende Ursache
verstanden, die Innovationsoft BV nicht beeinflussen kann, aber Innovationsoft BV daran hindert,
ihren Verpflichtungen nachzukommen. Unter höherer Gewalt fallen auf jeden Fall:
a. Streik;
b.
Übermäßige Krankheitsabwesenheit des Personals;
c. Ein (vorübergehender) Personalmangel;
d.
Brand;
e. Betriebs- und technische Störungen im Büro oder bei den von Innovationsoft BV
eingeschalteten externen Parteien;
f. Das Nichtvorhandensein ausreichender Daten von oder die
Bereitstellung falscher Daten durch die Vertragspartei oder das Fehlen ausreichender Zusammenarbeit
seitens der Vertragspartei aus unserer Sicht.
19.2 Falls Innovationsoft BV infolge höherer
Gewalt nicht rechtzeitig und/oder ordnungsgemäß liefern konnte, ist Innovationsoft BV berechtigt,
den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen, den Vertrag ganz oder teilweise als aufgelöst
zu betrachten oder den Auftrag ohne jegliche Schadensersatzverpflichtung gegenüber der
Vertragspartei zu stornieren. In diesem Fall ist Innovationsoft BV verpflichtet, die Vertragspartei
unverzüglich darüber zu informieren.
19.3 Falls Innovationsoft BV bei
Eintritt höherer Gewalt teilweise ihren Verpflichtungen nachkommen kann, ist sie berechtigt, den
bereits ausgeführten oder ausführbaren Teil separat in Rechnung zu stellen. In diesem Fall ist die
Vertragspartei verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als ob es sich um einen separaten Vertrag
handeln würde.
Artikel 20. Besondere Bestimmungen zur Optimierung von Websites.
Innovationsoft BV wird sich bemühen, den Auftrag im Rahmen des Dienstes zur Optimierung von Websites
nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Sie strebt an, die betreffenden Websites innerhalb
von 3 Monaten nach der Optimierung in die Top Ten der Rankings zu bringen. Da externe Faktoren bei
der Erzielung einer möglichst hohen Position in Suchmaschinen eine Rolle spielen können, wie z. B.,
aber nicht beschränkt auf, eine Änderung der Indexierungstechniken, auf die Innovationsoft BV keinen
Einfluss hat, garantiert Innovationsoft BV niemals das beabsichtigte Ergebnis, sondern lediglich
eine Bemühungspflicht.
Artikel 21. Ausrüstung und Software/Anwendungen. Die Vertragspartei
ist selbst und auf eigene Gefahr dafür verantwortlich, dass sie über geeignete Ausrüstung und andere
Einrichtungen verfügt, die den Zugang zu einem Netzwerk ermöglichen, über das sie die von
Innovationsoft BV bereitgestellten Dienste empfangen kann. Die Vertragspartei ist selbst für die
Bezahlung der Kommunikationskosten verantwortlich.
Artikel 22. Durchführung des Vertrags.
22.1 Soweit zwischen den Parteien vereinbart, wird Innovationsoft BV regelmäßig eine Sicherungskopie
der von der Vertragspartei in der Software/Anwendung eingegebenen Daten und Dokumente erstellen.
Diese Sicherungskopie wird nur aus internen Sicherheitsgründen bei der Vertragspartei und zur
Gewährleistung der Verfügbarkeit der Anwendung erstellt, z. B. im Falle von Katastrophen wie einem
Stromausfall oder einem Brand.
22.2 Soweit zwischen den Parteien vereinbart, wird
Innovationsoft BV dafür sorgen, dass die von der Vertragspartei in der Anwendung eingegebenen Daten
angemessen vor Verlust, Diebstahl, unbefugtem Zugriff und Änderung geschützt sind.
Artikel
23. Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten. 23.1 Die Vertragspartei sichert
Innovationsoft BV und ihre Lieferanten zu, dass die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen
im Sinne der DSGVO ihre Einwilligung zur beabsichtigten Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt
haben oder dass diese anderweitig rechtmäßig gemäß Art. 6 und/oder 9 DSGVO verarbeitet werden
können. Durch den Abschluss des Vertrages gilt Innovationsoft BV als angewiesen, die für eine
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlichen Datenverarbeitungen durchzuführen. Im
Übrigen wird Innovationsoft BV die personenbezogenen Daten nur gemäß den Anweisungen der
Vertragspartei verarbeiten.
23.2 Durch den Abschluss des Vertrages sind die Mitarbeiter von
Innovationsoft BV sowie verbundene Dritte, die in die Durchführung des Vertrages einbezogen sind,
ermächtigt, im Rahmen des Vertrages namens Innovationsoft BV personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Innovationsoft BV wird in diesem Zusammenhang angemessene Vertraulichkeitsvereinbarungen mit diesen
Mitarbeitern und verbundenen Dritten treffen.
23.3 Innovationsoft BV wird in ihrer
Eigenschaft als Auftragsverarbeiter die aus den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften,
einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung, resultierenden Verpflichtungen einhalten.
Insbesondere wird sie angemessene technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen zum Schutz
personenbezogener Daten treffen. Innovationsoft BV wird der Vertragspartei oder den betroffenen
Personen, die sich mit Anfragen an sie wenden, auf erste Anfrage Informationen zu diesen Maßnahmen
zur Verfügung stellen. Innovationsoft BV wird auch alles in ihrem vernünftigen Umfang Erforderliche
tun, um der Vertragspartei bei der Erfüllung ihrer gemäß der DSGVO bestehenden Verpflichtungen
gegenüber den betroffenen Personen behilflich zu sein.
23.4 Falls unerwartet eine Verletzung
im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten („Datenpanne“) im Sinne der DSGVO eintritt, wird
Innovationsoft BV alles in ihrem vernünftigen Umfang tun, um der Vertragspartei bei der Erfüllung
ihrer Meldepflichten zu unterstützen. Die Vertragspartei wird im Gegenzug Innovationsoft BV alles in
ihrem vernünftigen Umfang an Unterstützung leisten, um die Auswirkungen einer Datenpanne zu
begrenzen oder zu beheben und zukünftige Datenpannen zu verhindern. In diesem Zusammenhang kann
Innovationsoft BV von der Vertragspartei zumindest verlangen, dass sie bei Bedarf sofortige
Passwort-Reset, die Verschärfung bestehender Sicherheitsmaßnahmen und die Einführung neuer
Sicherheitsmaßnahmen unterstützt. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die Passwörter für die
Software/Anwendung(en) mindestens einmal im Monat zu ändern.
23.5 Die Vertragspartei stellt
Innovationsoft BV von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen
Innovationsoft BV und der Vertragspartei und/oder den im Rahmen des Vertrags verarbeiteten Daten
frei, die Innovationsoft BV wegen einer nicht von Innovationsoft BV zu vertretenden Verletzung der
DSGVO und/oder anderer einschlägiger Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz geltend gemacht werden
könnten.
Artikel 24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 24.1 Auf alle Verträge zwischen
Innovationsoft BV und der Vertragspartei ist niederländisches Recht anwendbar.
24.2 Das
zuständige Gericht in Almelo ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus
irgendeinem Ver
trag oder der Durchführung eines Vertrages zwischen Innovationsoft BV und der Vertragspartei
ergeben, sowie für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
es sei denn, aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen wäre ein anderes Gericht zuständig.